Die Schulschließung bedeutet, dass kein Schüler und keine Schülerin zur Schule kommen darf.

Für Montag und Dienstag gelten sehr wenige Ausnahmen für Eltern die zum Beispiel bei der Polizei, im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr arbeiten und keine Betreuung organisieren konnten. In den Fällen muss der Arbeitgeber bescheinigen, dass die Eltern in diesen Berufen arbeiten.

Alle anderen Eltern müssen ihre Kinder zuhause behalten.